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AGB

Auf gute Geschäfte!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB von Diplom-Kaufmann. Holger Dabow, freier Konzeptionstexter und Contentdesigner, im Folgenden „HD-Büro für Content“ genannt.

Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

Auftragsvergabe

  1. Gegenstand der nachfolgenden AGB sind die kreativen Leistungen sowie sonstigen Arbeiten vom HD-Büro für Content.
  2. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind die AGB Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages zwischen dem HD-Büro für Content und dem Auftraggeber.
  3. Mit der schriftlichen Annahme eines Angebots (Auftragsbestätigung) an das HD-Büro für Content gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn sie vom HD-Büro für Content schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den AGB des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Ergebnisse vom HD-Büro für Content, wie Texte, Konzepte, Ideenentwürfe, Fotos, Social-Media-Inhalte, Presseartikel und Vorarbeiten, unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht (§ 2 UrhG).
  2. An den vom HD-Büro für Content erstellten Leistungen werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
  3. Die gelieferten Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung vom HD-Büro für Content weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt das HD-Büro für Content eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die mit dem HD-Büro für Content individuell vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  5. Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist das HD-Büro für Content berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

Abnahme

  1. Abgelieferte Arbeiten und sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, Teile der Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich innerhalb von 5 Werktagen erklärt werden.
  2. Unwesentliche Abweichungen (z. B. bei Zweifelsfällen der Rechtschreibung) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeber-Seite nach Auftragserteilung.
  3. Wenn innerhalb der 10-tägigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer (HD-Büro für Content) eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.
  4. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption, Text und Content Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das HD-Büro für Content behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  5. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten, Slogans oder anderen Inhalten werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Hiervon wird der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt.

Vergütung

  1. Erstberatungen, Terminanfragen und Auskünfte sind immer kostenlos.
  2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.
  4. Die Anfertigung von Texten, Konzepten, Ideen und sonstige Tätigkeiten, die das HD-Büro für Content für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung umfangreicher Kostenvoranschläge, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
  5. Texte, Konzepte und Contentideen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarungen und orientiert sich an marktüblichen Preisen. Es gelten die Honorarempfehlungen des Texterverbandes – Fachverband freier Werbetexter e.V. und der Allianz deutscher Designer e.V. (AGD).
  6. Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert.
  7. Das HD-Büro für Content verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als 10 % anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.
  8. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. eindeutiger Bestandteil des Auftrags sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  9. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Texten und Konzepten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, gesondert berechnet.
  10. Beide Seiten können den Auftrag kündigen. In diesem Fall sind die Honorare der bereits abgeschlossenen Auftragsarbeiten nach geleistetem Aufwand zu berechnen.
  11. Im Fall einer Stornierung von Kundenseite, wird ein Teilhonorar der bereits begonnenen Auftragsarbeiten in Höhe der aufgewendeten Stunden zum vereinbarten Honorarsatz lt. schriftlichem Angebot in Rechnung gestellt.
  12. Verzögert sich die Durchführung der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann das HD-Büro für Content eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
  13. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

Fälligkeit der Vergütung

  1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von fünf Werktagen zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
  2. Für schriftlich vereinbarte Aufträge gelten Abschlagszahlungen in Höhe von mindestens 40 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als vereinbart.
  3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen kann das HD-Büro für Content Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent über dem gültigen Basiszinssatz verlangen. Der jeweilige Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich neu festgelegt und ist unter www.bundesbank.de  einsehbar.
  4. Mahngebühren werden pauschal mit jeweils 20 EUR für die 1. und 40 EUR für die 2. Mahnung erhoben. Die Kosten ab der 3. Mahnung für amtsgerichtliche Mahnverfahren, Rechtsanwalt und Inkassobüro trägt der Zahlungssäumige. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den Auftraggeber.

Fremdleistungen

  1. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung vom HD-Büro für Content abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber nach gemeinsamer Abstimmung den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.
  2. Das HD-Büro für Content ist berechtigt, und soweit nichts anderes vereinbart ist, die zur Auftragserteilung notwendigen Fremdleistungen (Grafik, Druck, Programmierung o.Ä.) im eigenen Namen oder im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das HD-Büro für Content eine entsprechende Vollmacht zu erteilen bzw. er erteilt sie automatisch mit dem Auftrag, sofern klar ersichtlich ist, dass Fremdleistungen zur Erfüllung notwendig sind.

Belegmuster, Eigentumsvorbehalt, Geheimhaltung

  1. Das HD-Büro für Content behält sich das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber mit Nennung des Auftraggebers für die Eigenwerbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht umgesetzte Entwürfe. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem HD-Büro für Content unentgeltlich mindestens zwei einwandfreie Belege.
  2. An Entwürfen, Texten, Konzepten und Ideen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
  3. Das HD-Büro für Content verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers – auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus.

Haftung, Mitwirkung, Versand

  1. Das HD-Büro für Content verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere überlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfältig zu behandeln.
  2. Das HD-Büro für Content haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das HD-Büro für Content haftet insbesondere nicht für Text- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Abnahme, Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.
  3. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Arbeit bzw. Leistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald die Texte, Konzepte und Entwürfe etc. durch den Auftraggeber freigegeben sind.
  4. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe vom HD-Büro für Content. Das HD-Büro für Content haftet deshalb nicht für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Arbeitsergebnisse und Ideen.
  5. Außerdem verpflichtet sich das HD-Büro für Content, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet das HD-Büro für Content für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
  6. Sofern das HD-Büro für Content notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Das HD-Büro für Content  haftet nur für eigenes Verschulden gemäß. Punkt H.2
  7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das HD-Büro für Content von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
  8. Wird das HD-Büro für Content von Dritten aufgrund von Texten, Konzepten, Ideen oder anderen Arbeitsergebnissen auf Unterlassung oder Schadensersatz oder ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber das HD-Büro für Content von der Haftung frei.
  9. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des HD-Büro für Content in Erfurt.
  2. Die Unwirksamkeit einer der bevorstehenden Bedingungen berührt die Geltendmachung der übrigen Bestimmungen nicht.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Erfurt, Oktober 2022